Verpflichtungserklärung / Garantieerklärung

Per 1. September 2023 wird die Kontrolle und Berechnung von Verpflichtungserklärungen neu geregelt. Bitte beachten Sie die Hinweise hier und im Merkblatt und bringen Sie zwingend die benötigten Unterlagen inklusive der Selbstdeklaration mit.

 

Verpflichtungserklärung des Bundes für kurzfristige Besuche bis 90 Tage

Die Verpflichtungserklärung ist ein offizielles Dokument, das zum Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen dient. Der Antragsteller reicht das Visumgesuch bei der für seinen Wohnort zuständigen Schweizer Auslandvertretung ein. Der Antragsteller füllt Ziffer 1 des Formulars aus und stellt es dem Garanten zu. Gewisse Auslandvertretungen senden das Formular dem Gastgeber auch direkt per Mail zu. Der Garant ergänzt und unterzeichnet das Formular und gibt dies mit den benötigten Unterlagen persönlich am Schalter der Einwohnerdienste ab. Die Einwohnerdienste prüfen das Gesuch und reichen es anschliessend direkt an das Amt für Migration ein. Der Garant wird nicht direkt über den Entscheid der Einwohnerdienste informiert.

Benötigte Unterlagen:

  • Vollständig ausgefüllte Selbstdeklaration des Garanten/der Garantin
  • Vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung
  • Ausweis des Garanten/der Garantin sowie des Ehepartners/der Ehepartnerin
  • Mietvertrag sowie aktueller Zahlungsnachweis der Miete oder Bestätigung Hypothekarzins pro Jahr
  • Aktuelle Lohnabrechnung (nicht älter als drei Monate) oder bei einer Rente eine aktuelle Gutschriftanzeige der Bank
  • Kontoauszüge vom letzten Monat (aktueller Nachweis des vorhandenen Vermögens)
  • Nachweis einer Reiseversicherung in der Höhe von CHF 30'000 oder CHF 50'000 falls auf Formular verlangt

 

Verpflichtungserklärung des Kantons für Aufenthaltsbewilligungen bei Aufenthalten über 90 Tagen

Die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung setzt grundsätzlich voraus, dass der betreffende Ausländer oder die betreffende Ausländerin genügend finanzielle Mittel für seinen oder ihren Unterhalt und für den Unterhalt der Familie hat. Das Amt für Migration und Bürgerrechte Baselland entscheidet, in welchen Fällen eine kantonale Verpflichtungserklärung benötigt wird.

Der Garant unterzeichnet das Formular und gibt dieses mit den benötigten Unterlagen persönlich am Schalter der Einwohnerdienste ab. Die Einwohnerdienste prüfen das Gesuch und reichen es anschliessend direkt an das Amt für Migration ein. Der Garant wird nicht direkt über den Entscheid der Einwohnerdienste informiert.

  • Vollständig ausgefüllte Selbstdeklaration des Garanten/der Garantin
  • Vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung
  • Ausweis des Garanten/der Garantin sowie des Ehepartners/der Ehepartnerin
  • Mietvertrag sowie aktueller Zahlungsnachweis der Miete oder Bestätigung Hypothekarzins pro Jahr
  • Aktuelle Lohnabrechnung (nicht älter als drei Monate) oder bei einer Rente eine aktuelle Gutschriftanzeige der Bank
  • Kontoauszüge vom letzten Monat (aktueller Nachweis des vorhandenen Vermögens)

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

Merkblatt, Besucher/Touristen aus dem AuslandExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Visaliste / StaatsangehörigkeitExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Adressen der Schweizer VertretungenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

 

 

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