Sperrecht Personendaten
Einwohnerinnen und Einwohner haben das Recht, schriftlich die Bekanntgabe ihrer Daten beim öffentlichen Organ sperren zu lassen.
Angefügt ist das Merkblatt mit dem Antragsformular auf Sperrung der Personendaten. Aktionen
Verantwortliche Person: Jona Frey Zuständige Instanz: Einwohnerdienste
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