Massnahmen Trockenheit - Aufhebung Feuerverbot per 22.10.2026
Kanton Basel-Landschaft hebt Feuerverbote auf – Einschränkungen für Fliessgewässer bleiben bestehen
Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft hat sich deutlich reduziert. Deshalb werden die bestehenden Verbote im Zusammenhang mit Feuer aufgehoben. Die Einschränkungen für die Fliessgewässer bleiben aufgrund der weiterhin angespannten Gewässersituation bis auf Weiteres bestehen.
Die Niederschläge der vergangenen Wochen und die tieferen Temperaturen haben zu einer Entspannung der Trockenheitssituation geführt. Insbesondere die Waldbrandgefahr hat sich deutlich reduziert. Der Kanton Basel-Landschaft hebt deshalb die bisher geltenden Verbote im Zusammenhang mit Feuer und Feuerentfachung auf.
Die Situation in den Fliessgewässern hat sich noch nicht ausreichend entspannt. Die Wasserstände und Abflussmengen sind weiterhin tief, weshalb die bestehenden Schutzmassnahmen bis auf Weiteres in Kraft bleiben:
− Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton gilt ein generelles Wasserentnahmeverbot.
− Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton gilt ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot mit Ausnahme des Rheins und der Birs.
Die zuständigen Fachstellen beobachten die Entwicklung der Gewässersituation laufend und beurteilen die notwendigen Massnahmen entsprechend.
Die Gefahr von Astabbrüchen besteht weiterhin. Waldbesuche sind unter entsprechender Vorsicht und unter Berücksichtigung der individuellen Risikoeinschätzung möglich. Insbesondere bei Wind und in der Nähe von geschädigten Bäumen ist besondere Aufmerksamkeit geboten.
Der Kanton Basel-Landschaft bedankt sich bei der Bevölkerung für ihr umsichtiges Verhalten und die gute Zusammenarbeit während des Hitzesommers 2026.
Bestehende Massnahmen (weiterhin gültig)
Medienmitteilung vom 30. Juli 2026
• Fliessgewässer: Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton Basel-Landschaft gilt ein Bade-,
Betretungs- und Fischereiverbot mit Ausnahme des Rheins und der Birs.
Medienmitteilung vom 16. Juli 2026
• Feuerwerk: Es gilt ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton.
• Wasserentnahme: Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton gilt ein generelles Wasserentnahmeverbot. Dies gilt namentlich auch für von der Bau- und Umweltschutzdirektion bewilligte Wasserentnahmen – davon ausgenommen sind die Birs und der Rhein.
Medienmitteilung vom 25. Juni 2026
• Waldbrandgefahr: Generell verboten ist das Steigenlassen von Himmelslaternen beziehungsweise Heissluft-Ballons – unabhängig davon, ob diese gekauft oder selbst hergestellt wurden –, die durch offenes Feuer angetrieben werden. Zudem ist es untersagt, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
Tagesaktuelle Informationen finden Sie auf:
Online-Informations-Plattform "Trockenheit"Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Für Rückfragen:
Holger Stockhaus. Leiter a.i. Amt für Wald und Wild beider Basel (via Kommunikation VGD, Julien Kurt, Leiter Kommunikation, medienvgd@bl.ch)