Was ist zu tun bei einem Todesfall
Die Angehörigen werden gebeten, sich innert zwei Tagen nach Eintritt des Todes mit der ärztlich ausgestellten Todesbescheinigung und, sofern vorhanden, dem Familienbüchlein beim Bestattungsbüro der Gemeindeverwaltung Sissach zu melden. Sämtliche Todesmeldungen unserer Gemeinde werden durch die Gemeindeverwaltung Sissach bearbeitet. Weitere Informationen finden Sie im «Merkblatt/Leitfaden im Todesfall».
Informationen
- Datum
- 17. Oktober 2022
- Herausgeber/-in
- Friedhofgemeinden Sissach-Böckten-Diepflingen-Itingen-Thürnen
- Autor/-in
- Friedhofgemeinden Sissach-Böckten-Diepflingen-Itingen-Thürnen
Dokumente
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| Leitfaden Friedhofverbund (PDF, 324 kB) | Download | 0 | Leitfaden Friedhofverbund |