Kompetenzen
Die Befugnisse, die der Gemeindeversammlung zustehen, sind in § 47 des Gemeindegesetzes und in § 7 der Gemeindeordnung abschliessend aufgezählt. Durch Gemeindereglement können der Gemeindeversammlung weitere Befugnisse eingeräumt werden, soweit sie nicht aufgrund der Gesetzgebung ausdrücklich einem anderen Gemeindeorgan zustehen.