Einbürgerung

Für eine Einbürgerung in Itingen müssen sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind seit 10 Jahren in der Schweiz wohnhaft
  • Sie sind seit 5 Jahren in Itingen wohnhaft
  • Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein
  • Sie müssen Deutsch sprechen und verstehen können (Niveau B1)
  • Sie haben eine C-Bewilligung
  • sie sind in der Schweiz und in Itingen integriert

 

Weiter Informationen finden Sie in den nachfolgenden Reglementen und Dokumentationen:

Einbürgerungsreglement Bürgergemeinde

Einbürgerungsreglement Bürgergemeinde Anhang Gebührenordnung

Infos Einbürgerung Kanton BasellandExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Kanton Baselland in KürzeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Der Bund kurz erklärtExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Staatssekretariats für MigrationExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

 

Brauchen Sie noch weiter Informationen? Dann wenden Sie sich an Herrn Markus Matl vom Bürgerrat.