Mitwirkung: Mutation Grundwasserschutzzonen Quellfassung Hintere Talquelle (59.1.A) der Wasserversorgung Itingen
Die Einwohnergemeinde Itingen ist die Eigentümerin der Quellfassung „Hintere Talquelle“ (59.1.A) und nutzt deren Quellwasser als Rohwasser für die Trinkwasserversorgung. Die Quellfassung liegt im Wolfgraben, rund 750 m südlich des Ortskerns von Itingen auf einer Höhe von ca. 428 m ü.M.
Der Quellertrag macht rund 25 % der Eigenproduktion aus. Die restlichen rund 75 % stammen aus dem gemeindeeigenen Pumpwerk Gstaadmatt.
Die Hintere Talquelle verfügt über keine rechtsgültig ausgeschiedenen Schutzzonen und befindet sich aktuell im Gewässerschutzbereich Au. Sie soll auch zukünftig der Trinkwasserversorgung dienen. Vor diesem Hintergrund wurde die Gemeinde Itingen vom kantonalen Amt für Umweltschutz und Energie aufgefordert, Schutzzonen auszuweisen.
Dafür wurden von der Gemeinde Itingen in den letzten Jahren umfangreiche hydrogeologische Untersuchungen in Auftrag gegeben. Die Untersuchungen resultierten in einem neuen Schutzzonenplan sowie einem neuen Reglement. Zusammen bilden sie das Schutzzonendossier für die Quellfassung Hintere Talquelle.
Der Kanton hat im Rahmen der Vorprüfung zu den Schutzzonen Stellung genommen. Er hält u.a. fest, dass die vorgeschlagenen Schutzzonen den gesetzlichen Anforderungen genügen. Aus der Stellungnahme hervorgegangene zwingende Vorgaben wurden im Schutzzonendossier eingearbeitet.
Als letzter Schritt zur Festsetzung der Schutzzonen steht nun die raumplanerische Umsetzung bevor. Die Schutzzonenausweisung im Kanton Basel-Landschaft erfolgt im Rahmen eines kommunalen Verfahrens.
Mit dem Einbezug des Gebiets Talhau überschneidet sich die Schutzzone auch mit dem Gemeindegebiet von Sissach. Das Verfahren ist daher für beide Gemeinden, d.h. auch für Sissach durchzuführen. Beide Verfahren werden durch ein von der Gemeinde Itingen beauftragtes Fachbüro begleitet und beinhalten folgende Schritte:
- Information der betroffenen Landeigentümer über die Änderung der Grundwasserschutzzonen (Informations- und Mitwirkungsverfahren)
- Vorstellung des Schutzzonendossiers an der Einwohnergemeindeversammlung und Beschlussfassung (Souverän)
- Abwarten Referendumsfrist von 30 Tagen
- Planauflage der Schutzzonen und des Reglements (30 Tage)
- Antrag an den Regierungsrat zur Genehmigung des Schutzzonendossiers. Dieser entscheidet über allfällig unerledigte Einsprachen während der Planauflage und erlässt einen Beschluss.
Der ungefähre zeitliche Ablauf des bevorstehenden Verfahrens geht aus nachfolgender Tabelle hervor:
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Termin/Zeitraum |
Planungsschritt |
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4. Quartal 2026 |
Raumplanerische Umsetzung
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1. Quartal 2027 |
Genehmigung durch den Regierungsrat Kanton Basel-Landschaft |
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ab 1. Quartal 2027 |
Umsetzung von Massnahmen gemäss Reglementen |
Sollte Ihr Grundstück von der Schutzzonenmutation betroffen sein, so bitten wir Sie zu prüfen, ob das Grundstück eine Last zu Gunsten Dritter aufweist (Durchleitungsrecht, Wegrecht etc.). Diese Dritten, wie auch allfällige Pächter bzw. Bewirtschafter von forst- und landwirtschaftlichen Nutzflächen sollten von Ihnen selbst informiert und auf die Publikation aufmerksam gemacht werden.
Die Bevölkerung kann im Rahmen des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens Einwendungen vorbringen und eigene Vorschläge einreichen, die - soweit sie der Sache dienen – berücksichtigt werden können.
Die Mitwirkungsauflage dauert vom 1. August bis und mit 30. August 2026.
Die Unterlagen, bestehend aus:
- Reglement
- Schutzzonenplan
- Konfliktplan
- Planungsbericht
Diese können während den Schalterstunden bei der Gemeindeverwaltung Itingen, Dorfstrasse 24, 4452 Itingen eingesehen werden. Die gesamten Unterlagen werden elektronisch auch auf der Internetseite der Gemeinde Itingen (www.itingen.ch) zur Verfügung gestellt.
Stellungnahmen und Vorschläge können schriftlich innerhalb der Auflagefrist von 30 Tagen eingereicht werden an:
- Gemeindeverwaltung Itingen, Dorfstrasse 24, 4452 Itingen
Massgebend für die Eingabefrist ist der Poststempel.
Für ergänzende Auskünfte stehen zur Verfügung:
- Inhaltlich: Lorenz Guldenfels, Projektleiter, Ing. Büro Holinger AG, 061 926 23 88
- Administrativ: Reto Lauber, Gemeindeverwalter Itingen, 061 976 97 77