Waldbrandgefahr - Massnahmen wegen anhaltender Trockenheit

26. Juni 2026

Die aktuelle Trockenheit aufgrund der andauernden Hitze und fehlenden Niederschlägen hat den Kanton Basel-Landschaft dazu bewogen, folgende Massnahmen bis auf Widerruf zu verfügen:

  • Waldbrandgefahr: Im Wald und an Waldrändern ist das Entfachen von Feuer verboten. Das Verbot gilt bis zu einem Mindestabstand von 50 Metern zum Waldrand; ausgenommen sind fest eingerichtete Feuerstellen. Feuer sind jederzeit zu beaufsichtigen und Funkenwurf sofort zu löschen. Die Glut in der Feuerstelle ist vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig zu löschen. Ebenfalls generell verboten ist das Steigenlassen von Himmelslaternen beziehungsweise Heissluft-Ballons – unabhängig davon, ob diese gekauft oder selbst hergestellt wurden –, die durch offenes Feuer angetrieben werden. Zudem ist es untersagt, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  • Wasserentnahmeverbot aus Gewässern: Das Entnehmen von Wasser für den Gemeingebrauch ist verboten. Als Gemeingebrauch gilt die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen zum Beispiel mittels Eimer oder Giesskanne aus öffentlichen Gewässern. Für die Landwirtschaft bewilligte Wasserentnahmen aus öffentlichen Gewässern sind weiterhin erlaubt; es gelten die entsprechenden Auflagen in den Bewilligungen.
  • Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot an der Ergolz: Für den Abschnitt der Ergolz zwischen dem Kesselfall in Liestal bis zur Mündung in den Rhein gilt ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot. Das Verbot gilt für Menschen und Haustiere

 

Die aktuellen Bestimmungen zur Trockenheit und Waldbrandgefahr von Kanton oder anderen Gemeinden finden Sie auf der Plattform Trockenheit Basel-Landschaft unter www.bl.ch/trockenheitExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..