Ausbildungsbeiträge

 

Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Ausbildungsdarlehen)

 

Der Kanton Basel-Landschaft gewährt nach dem Grundsatz der Subsidiarität (d. h. die Kosten können weder durch Angehörige noch auf andere Weise aufgebracht werden) Ausbildungsbeiträge an diverse Ausbildungsrichtungen nach abgeschlossener obligatorischer Schulzeit und unter der Voraussetzung der Anerkennung der Ausbildungsstätte.

 

Folgende Kategorien von Personen können sich um Ausbildungsbeiträge bewerben, sofern sie im Kanton Basel-Landschaft stipendienrechtlichen Wohnsitz haben:

 

• Personen mit Schweizer Bürgerrecht einschliesslich Auslandschweizer und Ausland­schweizerinnen mit Baselbieter Bürgerrecht;

• Personen ohne Schweizer Bürgerrecht mit einer kantonalen Niederlassung (Ausweis C) oder einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) mit seit fünf Jahren legalem Status in der Schweiz.

 

Für anerkannte Flüchtlinge und EU-Bürgerinnen und –Bürger gelten besondere Bestimmungen.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/bildungs-kultur-und-sportdirektion/bildung/sekundarstufe-ii/berufsbildung-berufsberatung/ausbildungsbeitrage.

Informationen

Datum
28. Januar 2019