KESB Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Die Sicherheitsdirektion Basel-Landschaft informierte mit einer Medienmitteilung vom 20. Dezember 2012 wie folgt zum neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht: „Ab dem 1. Januar 2013 gilt das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Die Revision des auf Bundesebene geregelten Vormundschaftsrechtes zwingt die Kantone, ihre Behördenorganisation anzupassen. Sämtliche 86 Baselbieter Gemeinden haben sich zu regionalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) zusammengeschlossen. Die revidierten Vorschriften des schweizerischen Zivilgesetzbuches verlangen professionelle Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden. Dies führt zur Neugestaltung der Behördenorganisation im Kanton Basel-Landschaft. Ab dem 1. Januar 2013 sind ausschliesslich die Einwohnergemeinden für die Bestellung der Kindes- und Erwach-senenschutzbehörden zuständig. Zu diesem Zweck haben sich alle 86 Baselbieter Gemeinden zu sechs regionalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) zusammengeschlossen: KESB Birstal, KESB Laufental, KESB Leimental, KESB Kreis Liestal, KESB Frenkentäler und KESB Gelterkinden/Sissach. Die heutigen kommunalen Vormundschaftsbehörden, das Kantonale Vormundschaftsamt und die kantonalen Amtsvormundschaften wurden per 31. Dezember 2012 aufgelöst. Neu heissen die Amtsvormundschaften Berufsbeistandschaften. Diese werden auf kommunaler Ebene organisiert, entweder in einer KESB oder in den Sozialdiensten der Gemeinde. Kompetenzen und Rechtsweg: Die KESB sind neu auch für die fürsorgerische Unterbringung (heute fürsorgerische Freiheitsentziehung) zuständig. ln diesem Bereich werden alle Baselbieter KESB einen gemeinsamen Pikettdienst organisieren. Beschwerden gegen Entscheide der KESB sind direkt ans Kantonsgericht als fachliche Aufsichtsbehörde zu richten. Die rein administrative Aufsicht übt die Sicherheitsdirektion BL aus, die allerdings Entscheide der KESB im Einzelfall weder abändern noch aufheben kann.“ Die Aufgaben der Vormundschaftsbehörde Itingen gingen per 1. Januar 2013 an die KESB Kreis Gelterkinden/Sissach über. In dieser KESB haben sich die folgenden Gemeinden organisiert: Anwil, Böckten, Buckten, Buus, Diegten, Diepflingen, Eptingen, Gelterkinden, Häfelfingen, Hemmiken, ltingen, Känerkinden, Kilchberg, Läufelfingen, Maisprach, Nusshof, Oltingen, Ormalingen, Rickenbach, Rothenfluh, Rümlingen, Rünenberg, Sissach, Tecknau, Tenniken, Thürnen, Wenslingen, Wintersingen, Wittinsburg, Zeglingen und Zunzgen. Die KESB Kreis Gelterkinden/Sissach besteht aus einem dreiköpfigen Spruchkörper, einem vierköpfigen Support sowie aus zwei Berufsbeiständinnen. Präsident ist Reinhard Studer. Total sind derzeit Personen mit einem Gesamtpensum von 640 % angestellt. Die Lohn- und Finanzbuchhaltung wird gegen Verrechnung von der Finanzabteilung der Gemeinde Gelterkinden geführt. Die KESB Kreis Gelterkinden/Sissach hat folgende Kontaktdaten: Postadresse: Dorfplatz 5, 4460 Gelterkinden Telefon: 061 985 10 60 Mail: info@kesb-gs-bl.ch Website: www.kesb-bl.ch