Mehrzweckhalle



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Objekt   Mehrzweckhalle
Beschreibung  

Die Mehrzweckhalle befindet sich auf dem Schulareal.

Maximal erlaubte Anzahl Personen in der Mehrzweckhalle:
530 Personen ohne zusätzlichen Sicherheitsauflagen
ab 530 - max. 800 Personen mit zusätzlichen Sicherheitsauflagen

Für kommerzielle und nicht kommerzielle Zwecke werden keine Lokalitäten an Private vermietet.

Ausrüstung / Raummasse:
Konzertbestuhlung (ohne Tische): maximal 400 Stühle
Festwirtschaft: maximal 360 Sitzplätze (siehe Plan im Anhang unten).
Raummasse: 11.70 m x 23.70 m
Bestand: Tische 45 Stk. (250 cm x 60 cm), Stühle 400 Stk.
Theater-/Konzert-Bühne
Grosse Gastronomieküche mit Warenanlieferungseingang
Inventar Kücheneinrichtung: siehe Inventarliste bei der Beschreibung des Objektes.

Preisübersicht / Reservation:
Eine Preisübersicht erfolgt mit Beginn der Reservation, oder Sie können die Preise auch auf dem angefügten Formular (ganz unten auf dieser Seite entnehmen).

Bei Bedarf muss der Hartplatz, welcher zur Mehrzweckhalle gehört, zusätzlich dazu gemietet werden. Zusätzliche Option "Reservation Hartplatz" nur telefonisch möglich.

Nach einer kurzen Anmeldung über das "Login" kann eine Reservationsanfrage elektronisch vorgenommen werden. Für eine schriftliche Reservationsanfrage steht ein entsprechendes Formular auf unserer Homepage unter der Rubrik Verwaltung - Online-Schalter zur Verfügung.

Nutzungsbedingungen:
Die Benützungsdauer für einen Tag beginnt frühestens um 7.00 Uhr und endet spätestens um 07.00 Uhr am darauf folgenden Tag. Für eine mehrtägige Nutzungsdauer wird ab dem 2. Tag ein Rabatt von 50% auf die Gebühren gewährt.

  • Bei Anlässen, deren Erlös zu Gunsten einer gemeinnützigen Organisation gespendet wird, kann die Gemeinde auf Raum- und Küchenmiete verzichten. Um diesen Erlass oder diese Reduktion zu erwirken, ist dem Gemeinderat Itingen einen schriftlichen Antrag mit Begründung einzureichen. Eine Hauswartentschädigung sowie ein allfälliger Geschirrverlust werden trotz Erlass oder Reduktion der Mietkosten in Rechnung gestellt.
  • Bei mehrmaligen Benutzungen ist ein Spiel- oder Übungsplan dem Benützungsgesuch beizulegen.
  • Reparaturen aufgrund von Beschädigungen an Räumlichkeiten und Inventar werden zusammen mit den Mietkosten in Rechnung gestellt.

Parkieren:
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Schulstrasse mit einem Fahrverbot für motorisierten Verkehr (mit Zusatztafel „ausgenommen Anwohner, Lieferanten und Lehrerschaft“) signalisiert ist. Es sind daher zwingend die öffentlichen Parkplätze beim Bahnhof zu benützen! Für Lieferanten kann bei der Gemeinde eine Fahrbewilligungskarte bezogen werden.
Das signalisierte Parkverbot vor dem Mehrzweckraum ist einzuhalten!

Reinigung:Reinigung:
Der Mieter/die Mieterin ist verpflichtet, die Anlage in gereinigtem Zustand dem Hauswart zu übergeben. Ist die Anlage nicht in einwandfreiem Zustand werden zusätzliche Reinigungsarbeiten in Rechnung gestellt. 

Schlüsselübergabe:
Bitte setzen Sie sich vor dem Anlass rechtzeitig mit dem zuständigen Gebäudewart in Verbindung.

Auflage zum Jugendschutz / Gastgewerbegesetz:
Im Gastgewerbegesetz des Kantons Baselland, Artikel 18a, Absatz 2 wird folgendes geregelt: Gemäss Bundesrecht dürfen gebrannte Wasser nicht an Personen unter 18 Jahren und gegorene Getränke nicht an Personen unter 16 Jahren abgegeben werden. In Zweifelsfällen haben sich die verantwortliche Person beziehungsweise ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anhand eines amtlichen Ausweises über das Alter zu vergewissern.

Um diesen "Jugendschutzbestimmungen" betreffend Verkauf und Ausschank von alkoholischen Getränken gerecht zu werden, bitten wir Sie, das beiliegende Plakat und je nach Grösse des Anlasses weitere selbst erstellte Kopien, in den Festräumlichkeiten aufzuhängen und entsprechende Hinweise auf den Getränkekarten anzubringen. Gleichzeitig bitten wir Sie, Ihr Verkaufs- und Servicepersonal zu instruieren, dass die gesetzlichen Bestimmungen unbedingt eingehalten werden müssen und auch Ausweise verlangt werden dürfen.

Sicherheitsauflage Notausgänge (ab 530 Personen bis max. 800 Personen):
Es ist zu berücksichtigen, dass sich unter folgender Auflage maximal 800 Personen gleichzeitig in der Mehrzweckhalle inkl. Bühne aufhalten dürfen: Ab 530 Personen in der Halle muss zwingend 1 Türsteher während des ganzen Festbetriebes bei der Türe Nr. 3 positioniert werden, um den Fluchtweg von der Türe Nr. 3 zu Nr. 7 zu gewährleisten. Diese Massnahme ist notwendig, da die Türe Nr. 3 kein dauernder Notausgang darstellt. Sämtliche Notausgänge müssen jederzeit frei zugänglich sein. Bitte beachten Sie diesbezüglich, dass auf dem markierten Fluchtweg keinerlei Geräte und Materialien deponiert werden dürfen!
(siehe Plan im Anhang unten)

Defibrillator:
Beim Eingang zur Mehrzweckhalle ist ein Defibrillator installiert. Dieses Gerät steht der gesamten Bevölkerung zur Verfügung und soll die Überlebenschancen der Betroffenen bei rascher Anwendung deutlich erhöhen. Die selbsterklärende Geräte-Anleitung dient dazu, dass auch Personen ohne fachspezifische Kenntnisse den Defibrillator erfolgreich einsetzen können.

Kategorie   Sportraum
Standort   Schulareal
Adresse   Schulstrasse 5-7
4452 Itingen
Kontakt  
Bedingungen   Allgemeine Nutzungsbedingungen (pdf, 1340.6 kB)
Tischanordnung Festwirtschaft MZH (pdf, 103.4 kB)
Weitere Informationen   Formular Gesuch um Benützung von Gemeindelokalitäten (pdf, 80.6 kB)
Gesuch Freinacht Gelegenheitswirtschaft Lottomatch Tombola (pdf, 96.1 kB)
Inventarliste / Abnahmeprotokoll Mehrzweckhalle (pdf, 107.1 kB)
Merkblatt Gelegenheitswirtschaftspatent für Verkauf von Getränken und Speisen (pdf, 1459.5 kB)
Plan Brandschutzkonzept Mehrzweckhalle (pdf, 439.8 kB)
Rechtliche Anforderungen an Veranstaltungen mit Laser und Schall (pdf, 1642.8 kB)