Der Gemeindesaal befindet sich im zweiten Obergeschoss der Gemeindeverwaltung an der Dorfstrasse 24 in Itingen.
Maximal erlaubte Anzahl Personen im Gemeindesaal: 50 Personen
Für kommerzielle Zwecke werden keine Lokalitäten an Private vermietet.
Nachtruhe:
Allfällige musikalische Unterhaltung hat sich im ortüblichen Rahmen zu halten. Als Nachtruhe gemäss Polizeireglement gilt die Zeit zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr. Während dieser Zeit sind alle Tätigkeiten, die Drittpersonen in ihrer Ruhe stören, untersagt.
Nach 22.00 Uhr sind alle Türen und Fenster geschlossen zu halten.
Ausrüstung:
Tische und Stühle
Küchenzeile: mit Kochherd, Lavabo, Kühlschrank mit Gefrierfach, Geschirr und Besteck
Klavier
Toiletten (inkl. rollstuhlgängiger Toilette) im Erdgeschoss
rollstuhlgängig (Treppenlift)
Preisübersicht / Reservation:
Eine Preisübersicht erfolgt mit Beginn der Reservation, oder Sie können die Preise auch ganz unten auf dieser Seite entnehmen (PDF-Datei: Preisübersicht Gemeindesaal).
Nach einer kurzen Anmeldung über das "Login" kann eine Reservationsanfrage elektronisch vorgenommen werden. Für eine schriftliche Reservationsanfrage steht ein entsprechendes Formular auf unserer Homepage unter der Rubrik Verwaltung - Online-Schalter zur Verfügung.
Nutzungsbedingungen:
Die Benützungsdauer für einen Tag beginnt frühestens um 7.00 Uhr und endet spätestens um 07.00 Uhr am darauf folgenden Tag. Für eine mehrtägige Nutzungsdauer wird ab dem 2. Tag ein Rabatt von 50% auf die Gebühren gewährt.
- Bei Anlässen, deren Erlös zu Gunsten einer gemeinnützigen Organisation gespendet wird, kann die Gemeinde auf Raum- und Küchenmiete verzichten. Um diesen Erlass oder diese Reduktion zu erwirken, ist dem Gemeinderat Itingen einen schriftlichen Antrag mit Begründung einzureichen. Eine Hauswartentschädigung sowie ein allfälliger Geschirrverlust werden trotz Erlass oder Reduktion der Mietkosten in Rechnung gestellt.
- Bei mehrmaligen Benutzungen ist ein Spiel- oder Übungsplan dem Benützungsgesuch beizulegen.
- Reparaturen aufgrund von Beschädigungen an Räumlichkeiten und Inventar werden zusammen mit den Mietkosten in Rechnung gestellt.
Parkplätze: vor dem Gemeindehaus und beim Bahnhof
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Schulstrasse mit einem Fahrverbot für motorisierten Verkehr (mit Zusatztafel „ausgenommen Anwohner, Lieferanten und Lehrerschaft“) signalisiert ist.
Reinigung:Reinigung:
Der Mieter/die Mieterin ist verpflichtet, die Anlage in gereinigtem Zustand dem Hauswart zu übergeben. Ist die Anlage nicht in einwandfreiem Zustand werden zusätzliche Reinigungsarbeiten in Rechnung gestellt.
Schlüsselübergabe:
Bitte setzen Sie sich vor dem Anlass rechtzeitig mit dem zuständigen Gebäudewart in Verbindung.
Auflage zum Jugendschutz / Gastgewerbegesetz:
Im Gastgewerbegesetz des Kantons Baselland, Artikel 18a, Absatz 2 wird folgendes geregelt: Gemäss Bundesrecht dürfen gebrannte Wasser nicht an Personen unter 18 Jahren und gegorene Getränke nicht an Personen unter 16 Jahren abgegeben werden. In Zweifelsfällen haben sich die verantwortliche Person beziehungsweise ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anhand eines amtlichen Ausweises über das Alter zu vergewissern.
Um diesen "Jugendschutzbestimmungen" betreffend Verkauf und Ausschank von alkoholischen Getränken gerecht zu werden, bitten wir Sie, das beiliegende Plakat und je nach Grösse des Anlasses weitere selbst erstellte Kopien, in den Festräumlichkeiten aufzuhängen und entsprechende Hinweise auf den Getränkekarten anzubringen. Gleichzeitig bitten wir Sie, Ihr Verkaufs- und Servicepersonal zu instruieren, dass die gesetzlichen Bestimmungen unbedingt eingehalten werden müssen und auch Ausweise verlangt werden dürfen.
Defibrillator:
Beim Eingang zur Mehrzweckhalle ist ein Defibrillator installiert. Dieses Gerät steht der gesamten Bevölkerung zur Verfügung und soll die Überlebenschancen der Betroffenen bei rascher Anwendung deutlich erhöhen. Die selbsterklärende Geräte-Anleitung dient dazu, dass auch Personen ohne fachspezifische Kenntnisse den Defibrillator erfolgreich einsetzen können.
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