Diverses
Garantieerklärung
für Besucherinnen und Besucher aus dem visumpflichtigen Ausland
Mit der Erklärung verpflichtet sich die garantierende Person, durch ausländische Besucherinnen oder Besucher in der Schweiz allenfalls verursachte ungedeckte Kosten bis zu einem Maximalbetrag von CHF 20'000.00 zu übernehmen.
Das Formular wird den Antragsstellerinnen und Antragsstellern von den schweizerischen Auslandvertretungen zur Verfügung gestellt.
Es ist anschliessend Sache der Antragstellerin oder des Antragstellers, das Formular der garantierenden Person in der Schweiz zur Ergänzung zuzustellen.
Wer kann Garantie leisten? Garantie leisten können schweizerische oder liechtensteinische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung.
Die unterzeichnete Erklärung wird mit der Visumerteilung wirksam und endet vier Monate nach Ablauf der Benutzungsfrist, welche die Auslandvertretung festgelegt hat.
Lernfahrausweis
Das Antragsformular können Sie bei der Homepage des Kantons herunterladen oder am Schalter der Gemeindeverwaltung beziehen. Ihre Personalien lassen Sie von der Einwohnerkontrolle bestätigen, Gebühr CHF 10.00. Das Formular wird anschliessend von der Verwaltung an die Motorfahrzeugkontrolle weitergeleitet.
Sektionschef Militär
Amt für Militär und Bevölkerungsschutz Kreiskommando Oristalstrasse 100 4410 Liestal
Tel. 061 926 71 71 kreiskommando@bl.ch
Strafregisterauszug
Bestellformulare für Auszüge aus dem Schweizerischen Strafregister sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich. Wir senden Ihnen das Formular gerne zu, Sie können es aber auch via Internet herunterladen. Hier erhalten Sie auch weitere Informationen.
Unterschriftsbeglaubigung
Wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung, wenn Sie die amtliche Beglaubigung einer Unterschrift benötigen. Beglaubigungsperson ist der Gemeindeverwalter. Wir empfehlen Ihnen, einen Termin zu vereinbaren. Für die Beglaubigung müssen Sie sich ausweisen können (ID-Karte, Pass oder Fahrausweis mitbringen). Weitere Informationen bietet die Homepage des Kantons Basel-Landschaft.
Gebühr pro Beglaubigung CHF 20.00. Zurück |