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Diverses

Garantieerklärung

für Besucherinnen und Besucher aus dem visumpflichtigen Ausland

Mit der Erklärung verpflichtet sich die garantierende Person, durch ausländische Besucherinnen oder Besucher in der Schweiz allenfalls verursachte ungedeckte Kosten bis zu einem Maximalbetrag von CHF 20'000.00  zu übernehmen.

Das Formular wird den Antragsstellerinnen und Antragsstellern von den schweizerischen Auslandvertretungen zur Verfügung gestellt.

Es ist anschliessend Sache der Antragstellerin oder des Antragstellers, das Formular der garantierenden Person in der Schweiz zur Ergänzung zuzustellen.

Wer kann Garantie leisten?
Garantie leisten können schweizerische oder liechtensteinische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung.

Die unterzeichnete Erklärung wird mit der Visumerteilung wirksam und endet vier Monate nach Ablauf der Benutzungsfrist, welche die Auslandvertretung festgelegt hat.

Lernfahrausweis

Das Antragsformular können Sie bei der Homepage des Kantons herunterladen oder am Schalter der Gemeindeverwaltung beziehen. Ihre Personalien lassen Sie von der Einwohnerkontrolle bestätigen, Gebühr CHF 10.00. Das Formular wird anschliessend von der Verwaltung an die Motorfahrzeugkontrolle weitergeleitet.

Sektionschef Militär

Amt für Militär und Bevölkerungsschutz
Kreiskommando
Oristalstrasse 100
4410 Liestal

Tel. 061 926 71 71
kreiskommando@bl.ch

Strafregisterauszug

Bestellformulare für Auszüge aus dem Schweizerischen Strafregister sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich. Wir senden Ihnen das Formular gerne zu, Sie können es aber auch via Internet herunterladen. Hier erhalten Sie auch weitere Informationen.

Unterschriftsbeglaubigung

Wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung, wenn Sie die amtliche Beglaubigung einer Unterschrift benötigen. Beglaubigungsperson ist der Gemeindeverwalter. Wir empfehlen Ihnen, einen Termin zu vereinbaren. Für die Beglaubigung müssen Sie sich ausweisen können (ID-Karte, Pass oder Fahrausweis mitbringen). Weitere Informationen bietet die Homepage des Kantons Basel-Landschaft.

Gebühr pro Beglaubigung CHF 20.00.

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GEMEINDE CH-4452 ITINGEN: Dorfstrasse 24, 4452 Itingen E-Mail gemeinde@itingen.bl.ch Tel. 061 976 97 70 Fax 061 976 97 80