Steuerbüro
Ihre Ansprechpartner:
Wir sind gerne bereit, Ihnen am Schalter, per Telefon oder per E-Mail Auskünfte über das Steuerinkasso zu erteilen. Veranlagungsfragen ab der Steuererklärung 2004 beantwortet Ihnen die Kant. Steuerverwaltung unter Telefon 061 925 51 20.
Steuersätze für das Jahr 2005
| Natürliche Personen |
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| Gemeindesteuern |
61.00 % |
des Staatssteuerbetrages |
| Feuerwehrpflichtersatz |
5.00 % |
des Staatssteuerbetrages (v. Tarif A) (Jg. 1965 - 1984, mind. CHF 50.00, max CHF 600.00) |
| Kirchensteuer reformiert |
0.60 % |
des steuerbaren Einkommens |
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0.06 % |
des steuerbaren Vermögens |
| Kirchensteuer römisch-katholisch |
9.00 % |
des Staatssteuerbetrages |
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| Juristische Personen |
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| Ertragssteuer |
4.20 % |
des Reinertrages |
| Kapitalsteuer |
0.50 % |
des Kapitals |
| Zinssätze |
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| Verzugszins ab 1. November 2005 |
5.00 % |
auf alle offenen Forderungen |
| Vergütungszins |
2.75 % |
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| Allgemeiner Fälligkeitstermin |
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| 31. Oktober |
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Abgabefrist für Steuererklärungen
Die Steuererklärung inkl. Beilagen sind bis 31. März einzureichen. Einreichungsort siehe Seite 1 der Steuererklärung.
Fristverlängerungen können ausnahmsweise auf begründetes Gesuch hin bewilligt werden. Das Gesuch ist vor Ablauf der Einreichungsfrist an die Kant. Steuerverwaltung, Liestal zu richten. Für Fristerstreckungen, die mehr als 60 Tage über die auf der Steuerklärung aufgedruckte Einreichungsfrist hinausgehen, wird eine Gebühr von CHF 20.00 erhoben.
Amtliche Kursliste Wertschriften
Die amtliche Kursliste ist bei der Eidg. Steuerverwaltung abrufbar. Bei der Gemeindeverwaltung können Sie die gedruckte Version einsehen.
Einzahlungsscheine bestellen
Bestellen Sie bei uns vorgedruckte Einzahlungsscheine, wenn Sie die Steuern in Raten bezahlen möchten oder Ihnen Einzahlungsscheine fehlen. Verwenden Sie dazu Bestellformular Einzahlungsscheine.
Prämienverbilligung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
Massgebend ist die rechtskräftige Staatssteuerveranlagung für das Vor- Vorjahr. Für die Berechnung der Prämienverbilligung des Jahres 2005 gilt als Grundlage das massgebende Einkommen des Jahres 2003. Personen, welche die Voraussetzungen erfüllen, erhalten automatisch ein Antragsformular. Das Antragsformular enthält bereits die Berechnung der Prämienverbilligung. Zuzüger erhalten auf der Einwohnerkontrolle ein Gesuchsformular.
Weitere Auskünfte oder Formulare zum Download bei: Sozialversicherungsanstalt Baselland, Binningen.
Stundung, Ermässigung, Erlass der Steuern
Gesuche sind an die Finanz- und Kirchendirektion, Rheinstrasse 33b, 4410 Liestal, zu richten. Wenden Sie sich an unsere Steuerabteilung, wenn Sie Fragen zum Verfahren haben.
Zahlungsaufschub
Die Steuern sind bis 31. Oktober des laufenden Jahres zahlbar. Ab 1. November werden Verzugszinsen berechnet. Wenn Sie die Steuern nicht fristgerecht bezahlen können: wenden Sie sich an unsere Steuerabteilung, um eine Zahlungsvereinbarung zu treffen.
Links
Die Eidgenössische Steuerverwaltung
www.baselland.ch
Merkblätte und Formulare der kantonalen Steuerverwaltung zum downloaden
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