Sozialhilfe
Sozialhilfebehörde:
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Präsident Walter Peter
Tel. 061 976 97 79
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Termine nach Absprache mit Herrn Walter Peter.
Sozialhilfe
Die Sozialhilfe sichert die Existenz bedürftiger Personen, fördert ihre wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit und gewährleistet die soziale Integration. Auf der einen Seite haben bedürftige Personen alle ihre Fähigkeiten einzusetzen, um ihre Situation zu verbessern. Auf der andern Seite ist die Gemeinde gehalten, wo nötig, angepasste und wirksame Hilfe zu vermitteln.
Der Sozialdienst hilft diskret und möglichst rasch mit folgenden Mitteln:
 | Beratung und Sachhilfe |
 | Vermittlung bei persönlichen, finanziellen und rechtlichen Problemen |
 | Auskünfte über Unterstützungsmöglichkeiten im Sozialbereich |
 | finanzielle Unterstützung |
Grundlagen für die Sozialhilfe bildet das BL-Sozialhilfegesetz (SHG) vom 21.06.2001 und die Sozialhilfeverordnung vom 25.09.2001.
Kantonales Sozialamt, 4410 Liestal Tel. 061 925 56 45
Links
Kantonales Sozialamt Liestal
Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS
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