Planungswesen
Zonenplan Siedlung
Die Zonenplanung wurde 1991 beschlossen. Zur Zeit wird sie durch die Bau- und Planungskommission revidiert. Nach Abschluss der Revision genehmigen Gemeindeversammlung und Regierungsrat die neue Planungsgrundlage.
Sie strebt folgende Ziele an:
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haushälterische Nutzung des Bodens |
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wohnliche Siedlungen schaffen und erhalten |
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Erhalten und Fördern eines schönen und belebten Dorfkerns |
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naturnahe Begrünung des Siedlungsraumes |
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Mit der Revison sollen gewisse Deregulierungen z.B. im Bereich der Dachform erreicht werden. |
Die Zonenvorschriften bestehen aus dem Zonenplan Siedlung 1:2000 und dem Zonenreglement Siedlung mit Anhang. Sie sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich, Bezugspreis (Reglement plus Plan) CHF 10.00.
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Zonenplan Ortskern
Sinn und Zweck der Kernzone
Die Kernzonenbestimmungen bezwecken die sinnvolle Erhaltung und subtile Erneuerung innerhalb der vorhandenen Strukturen des alten Dorfkerns. Dabei dienen die Bauvorschriften dem Schutze tradtitioneller und architektonisch bemerkenswerter Bauten samit ihrer Umgebung sowie der sorgfältigen Einordnung vom Um- und Neubauten.
Alle Bauten sind verschiedenen Schutzzonen zugeteilt: Geschützte, erhaltenswerte und übrige Bauten.
Das Zonenreglement Ortskern ist bei der Verwaltung erhältlich, Bezugspreis CHF 10.00.
Am Rande erwähnt:
Für die vorbildliche Orts- und Siedlungsplanung konnte Itingen im Jahr 1997 den Baselbieter Heimatschutzpreis entgegennehmen. Zurück |