Einbürgerungen
Die Gemeinde ist erste Anlaufstelle für das Einbürgerungsverfahren. Bitte wenden Sie sich an den Präsidenten des Bürgerrates:
Herrn Willi Madörin, Hinter den Gärten 21, Tel. 061 971 49 33
Wohnsitzpflicht in der Gemeinde Itingen für schweizerische Bewerberinnen und Bewerber - 5 Jahre
Wohnsitzpflicht in der Schweiz für ausländische Bewerberinnen und Bewerber - 12 Jahre sowie Wohnsitzpflicht in der Gemeinde Itingen - 5 Jahre
Die Homepage des Kantons Basellandschaft erklärt die verschiedenen Verfahren.
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