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Einbürgerungen

Die Gemeinde ist erste Anlaufstelle für das Einbürgerungsverfahren. Bitte wenden Sie sich an den Präsidenten des Bürgerrates:

Herrn Willi Madörin, Hinter den Gärten 21, Tel. 061 971 49 33

Wohnsitzpflicht in der Gemeinde Itingen für schweizerische Bewerberinnen und Bewerber
- 5 Jahre

Wohnsitzpflicht in der Schweiz für ausländische Bewerberinnen und Bewerber
- 12 Jahre sowie
Wohnsitzpflicht in der Gemeinde Itingen
- 5 Jahre


Die Homepage des Kantons Basellandschaft erklärt die verschiedenen Verfahren.

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GEMEINDE CH-4452 ITINGEN: Dorfstrasse 24, 4452 Itingen E-Mail gemeinde@itingen.bl.ch Tel. 061 976 97 70 Fax 061 976 97 80