Bestattungswesen
Todesfälle
können bei der Gemeindeverwaltung Itingen angezeigt werden, wenn der Sterbeort Itingen ist und die verstorbene Person hier Wohnsitz hatte. In den übrigen Fällen ist das Zivilstandsamt Sissach zu verständigen. Sofern der Tod in einem Spital, Alters- oder Pflegeheim eingetreten ist, sind die Anweisungen dieser Institutionen zu beachten.
Bestattungen
werden in der Friedhofgemeinde Sissach-Böckten-Diepflingen-Itingen-Thürnen von der Gemeindeverwaltung Sissach organisiert.
Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung, Bahnhofstrasse 1, 4450 Sissach.
Telefon 061 976 13 00 Telefax 061 976 13 09
E-Mail: gemeinde@sissach.bl.ch Zurück |