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Bestattungswesen

Todesfälle

können bei der Gemeindeverwaltung Itingen angezeigt werden, wenn der Sterbeort Itingen ist und die verstorbene Person hier Wohnsitz hatte. In den übrigen Fällen ist das Zivilstandsamt Sissach zu verständigen. Sofern der Tod in einem Spital, Alters- oder Pflegeheim eingetreten ist, sind die Anweisungen dieser Institutionen zu beachten.

Bestattungen

werden in der Friedhofgemeinde Sissach-Böckten-Diepflingen-Itingen-Thürnen von der Gemeindeverwaltung Sissach organisiert.

Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung, Bahnhofstrasse 1,
4450 Sissach.

Telefon 061 976 13 00
Telefax 061 976 13 09

E-Mail: gemeinde@sissach.bl.ch

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GEMEINDE CH-4452 ITINGEN: Dorfstrasse 24, 4452 Itingen E-Mail gemeinde@itingen.bl.ch Tel. 061 976 97 70 Fax 061 976 97 80