Reisepass
Wer einen Pass und/oder eine IDK benötigt, beantragt diese persönlich bei der Einwohnerkontrolle. Mitzubringen sind die bestehenden Ausweise und ein aktuelles Passfoto 35 mm x 45 mm auf Fotopapier.
Minderjährige oder Bevormundete müssen in Begleitung ihres gesetzlichen Vertreters oder mit einer schriftlichen Vollmacht vorsprechen. Ausserkantonale Stellen fertigen danach zentral für die ganze Schweiz die Pässe und IDK aus. Ausstelldauer ca. 15 Arbeitstage. Die Ausweise werden von der jeweiligen Herstellerfirma mit eingeschriebener Post direkt zu Ihnen nach Hause oder auf Wunsch auch an die Gemeindeverwaltung zugestellt.
Gültigkeitsdauer Personen bis zum 3. Altersjahr: 3 Jahre Personen ab 3.-18. Altersjahr: 5 Jahre Personen ab 18. Altersjahr: 10 Jahre
Die neuen Reisepässe können nicht mehr verlängert werden.
Gebühren (sind bei der Antragstellung zu bezahlen) Pass für Kinder und Jugendliche: CHF 60.-- Pass für Erwachsene: CHF 125.-- Kombi = Pass u. IDK zusammen: Kombi für Kinder und Jugendliche: CHF 73.-- Kombi für Erwachsene: CHF 138.-- Provisorischer Pass für Kinder und Erwachsene: CHF 35.-- Portokosten inbegriffen
Bisherige Pässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum, längstens bis zum 31. Dezember 2007.
Wichtigste Änderungen ab 2003 Kinder können nicht mehr in den Pass der Eltern eingetragen werden. Pässe können nicht mehr verlängert werden.
Passverlust Die Inhaberin oder der Inhaber eines Ausweises hat einen Verlust der örtlichen Polizei mit Angabe von Passnummer und Ausstelldatum anzuzeigen. Diese Verlustmeldung muss bei der Antragsstellung eines neuen Ausweises abgegeben werden.
Dringende Fälle In dringenden Fällen kann ein provisorischer Pass ausgestellt werden, dessen Gültigkeitsdauer max. 12 Monate ist und nach der erfolgten Reise zurückgegeben werden muss! Für die Beantragung eines provisorischen Passes ist die Einwohnerkontrolle zuständig. Er kann nur gegen Barzahlung auf dem Passbüro in Liestal abgeholt werden. Kosten Fr. 35.--.
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