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Identitätskarte

Identitätskarten müssen bei der Gemeindeverwaltung persönlich beantragt werden. Minderjährige oder Bevormundete müssen in Begleitung ihres gesetzlichen Vertreters oder mit einer schriftlichen Vollmacht vorsprechen. Mitzubringen sind die bestehenden Ausweise und ein aktuelles Passfoto 35 mm x 45 mm auf Fotopapier.

Innert 10 Arbeitstagen sendet die Herstellerfirma den Ausweis mit eingeschriebener Post zu Ihnen nach Hause oder auf Wunsch auch an die Gemeindeverwaltung. In der Ferienzeit dauert die Lieferfrist erfahrungsgemäss etwas länger.

Gültigkeitsdauer
Personen bis zum 3. Altersjahr: 3 Jahre
Personen ab 3.-18. Altersjahr: 5 Jahre
Personen ab 18. Altersjahr: 10 Jahre

Gebühren (sind direkt bei der Antragstellung zu bezahlen)
IDK für Kinder und Jugendliche: CHF 35.--
IDK für Erwachsene: CHF 70.--
Kombi = Pass u. IDK zusammen:
Kombi für Kinder und Jugendliche: CHF 73.--
Kombi für Erwachsene: CHF 138.-- 
Portokosten inbegriffen

Verlust
Der Verlust einer gültigen ID-Karte ist der Polizei zu melden. Für den neuen Antrag ist die Verlustmeldung mitzubringen.

Dringende Fälle
Ab 2003 werden keine Not-Identitätskarten mehr ausgestellt. In dringenden Fällen kann ein provisorischer Pass ausgestellt werden, dessen Gültigkeitsdauer max. 12 Monate ist und nach der erfolgten Reise zurückgegeben werden muss!

Wie beim ordentlichen Ausweis muss bei der Einwohnerkontrolle ein Antragsformular auf provisorischen Pass beantragt werden. Gestützt auf diesen Antrag kann die kantonale Ausweisstelle (Passbüro) innert kurzer Frist einen provisorischen Pass ausstellen. Dieser kann nur gegen Barzahlung auf dem Passbüro in Liestal abgeholt werden.  Gebühren provisorischer Pass für Kinder und Erwachsene: CHF 35.--.

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GEMEINDE CH-4452 ITINGEN: Dorfstrasse 24, 4452 Itingen E-Mail gemeinde@itingen.bl.ch Tel. 061 976 97 70 Fax 061 976 97 80